Hallo,
ich habe ein Jobangebot bei einer Beratungsgesellschft bekommen. Im Bewerbungsgespräch wurde ganz klar kommuniziert, dass Anreisezeiten zum Kunden nicht als Arbeitszet zählen und nicht ausgeglichen werden. Ist sowas zulässig?
Anreisezeit keine Arbeitszeit
Re: Anreisezeit keine Arbeitszeit
Willst Du klagen, bevor Du den Job hast? Wenn Du unsicher bist, nimm den Job einfach nicht an
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Wenn die Reisen nicht zu Deiner Arbeitszeit gehören, dann sind sie aber dennoch Reisezeiten, also muss Dir der Arbeitgeber die Reisekosten bezahlen, (imho)

Wenn die Reisen nicht zu Deiner Arbeitszeit gehören, dann sind sie aber dennoch Reisezeiten, also muss Dir der Arbeitgeber die Reisekosten bezahlen, (imho)
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Re: Anreisezeit keine Arbeitszeit
Also ich dachte, dass die Fahrtzeit immer dann als Arbeitszeit gültig ist, wenn das Führen eines Fahrzeugs angeordnet wurde, d.h. dass dein Chef zu dir sagt, du musst mit dem Dienstwagen fahren. Oder du während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel Aufgaben erledigen musst, also z.B. im ICE an deinem Notebook arbeitest oder relevante Telefongespräche führst...?
Re: Anreisezeit keine Arbeitszeit
Ich finde, der Arbeitgeber soll dafür beazhlen
Re: Anreisezeit keine Arbeitszeit
Mir geht es nicht um die Bezahlung. Ist klar, dass ich die Kosten wenn nicht über den Arbeitgeber dann über die Einkommenssteuererklärung geltend machen kann. Geht eher um den Zeitausgleich. Ich soll Deutschlandweit eingesetzt werden. Heißt wenn ich von Hamburg nach Augsburg muss, ist die Anreise bereits Sonntag... da finde ich schon dass man einen zumindest einen Zeitausgleich gewähren muss.
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Re: Anreisezeit keine Arbeitszeit
Leider ist das durchaus ein Thema bei vielen Beratungsgesellschaften. Wenn das interne Richtlinien sind hast du keine Chance. Entweder man akzeptiert das oder man sucht sich einen anderen Job